Das Warten ist vorbei. Knapp zwei Jahre nachdem wir formal kein gemeinnütziger Verein mehr waren, weil unser Freistellungsbescheid älter als fünf Jahre wurde, erreichten uns nun innerhalb kurzer Zeit mehrere Briefe vom Finanzamt Chemnitz Süd.
Der erste Brief kündigte uns an, dass unsere erneuerte Satzung (aus dem Jahre 2018) schon die Kriterien erfüllt um uns als Verein als gemeinnützig anzuerkennen. Der Brief kündigte auch eine weitere Prüfung unserer Tätigkeitsberichte an. Wir hatten also schon ein wenig Grund zur Freude. Diese intensivierte sich ein paar Wochen später, als wir einen Brief in unserer Postbox fanden. Darin enthalten waren zwei Freistellungsbescheide, die unseren Verein nun wieder zum gemeinnützigen deklarieren.
Damit können wir nun wieder steuerrelevante Spendenquittungen ausstellen und sind attraktivere Partner für kleinere Unternehmen als Partner. Eine kleine Entwicklung hat sich auf den Freistellungsbescheiden auch getan. Nachdem in unserem ersten Freistellungsbescheid als Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung festgestellt wurde, vergrößerte sich die Liste bei den beiden nachfolgenden Bescheiden. Der zweite Bescheid wies zusätzlich noch die Förderung von Kunst und Kultur aus. In der dritten Runde kam dann auch die Geflüchtetenhilfe dazu.