Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen untersagt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.
Diese Allgemeinverfügung trat am 19. März 2020, 0.00 Uhr in Kraft.
Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 20. April 2020.