Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen untersagt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden. https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/allgv-corona-veranstaltungen.pdf
Diese Allgemeinverfügung trat am 19. März 2020, 0.00 Uhr in Kraft.
Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 20. April 2020.